HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Sind mit dem Anbieterwechsel irgendwelche Kosten verbunden?

Nein, weder bei unser Vermittlung oder Beratung noch von Seiten der Anbieter. Doch kann es Kosten-Fallen geben, die ohne kompetente Beratung gerne übersehen werden (Mindestlaufzeiten, Preiserhöhungen kurz nach Vertragsschluss, Insolvenz des Versorgers, Vorauszahlungen usw.). Hier hat innovox den klaren Anspruch, Sie auf alle Eventualitäten vorzubereiten, damit der Anbieterwechsel in gesicherten Bahnen verläuft. Wir werden IHnen bei Allem, was so dazwischenkommt mit kompetenter Beratung zur Seite stehen. Tatsächlich kostenlos! Die Kosten tragen die von innovox vertretenen Anbieter.

  • Was passiert wenn mein Anbieter Insolvenz anmeldet?

Dann werden Sie – gesetzlich garantiert – automatisch weiter mit Energie versorgt. Aber der Grundversorger, der das übernimmt, hat wahrscheinlich deutlich höhere Preise und wird dementsprechend deutlich höhere Abschlagszahlungen verlangen. Natürlich könnten Sie schnell einen erneuten Wechsel zu einem günstigen Anbieter veranlassen – aber ist das in der Praxis immer so einfach? Wie schnell haben Sie von der Insolvenz erfahren? Was machen Sie mit dem Bescheid vom Grundversorger, der automatisch eingesprungen ist? Bei diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Kann ich als Mieter problemlos den Strom-/Gasanbieter wechseln?

Prinzipiell natürlich Ja. Aber: Sie erhalten die Abrechnung für Strom/Gas nicht vom Anbieter direkt, sondern über Ihren Vermieter. Das heißt, Sie zahlen Warmmiete und Ihr Vermieter ist der Vertragspartner. In diesen Fall könnten Sie keinen Anbieterwechsel veranlassen, sondern müssten Ihrem Vermieter bitten, einen güstigeren Anbieter zu wählen.

  • Wer liest nach dem Wechsel den Zähler ab? Wer ist Ansprechpartner bei technischen Problemen?

Das ist in jedem Falle Ihr örtlicher Grundversorger.

  • Ich nutze Nachtspeicheröfen – was muss ich beachten?

Nutzer von Nachtstrom und Wärmepumpenstrom können normalerweise ihren Anbieter nicht wechseln, solange dieser Strom über einen zweiten Zähler läuft. Sie müssen in diesem Ausnahmefall eine technische Veränderung veranlassen – die Nachtspeicheröfen müssen über den normalen Haushaltszähler laufen. Beachten sie auch: Nur wenige Anbieter haben auch ein Günstig-Angebot für Nachtspeicheröfen, einen sog. „Schwachlasttarif“. Sehr wahrscheinlich haben Sie beim derzeitigen Anbieter eine solche Vereinbarung, die sicherstellt, dass der Nachttarif günstiger ist. Achten sie also darauf, dass der neue Anbieter das auch leisten kann!