VERGLEICHEN SIE DIE ANBIETER MIT IHREM PERSÖNLICHEN BERATER 

Naütrlich können Sie unsere Strom- und Gas Tarifrechner können Sie auch allein benutzen. Wir möchten hier aufzeigen, wann individuelle Beratung doch ein Vorteil sein könnte. Bei den Fachbegriffen, die Ihnen bei Öffnen des Tarifrechners begegnen: Manche sind unkritisch oder klar, andere haben Hintergründe, die man besser genau beachtet: 

  • Was hängt so alles an diesem einmaligen Bonus (Abschlussbonus)?
  • Was sollte ich über die EEG-Umlage wissen?
  • Was genau bringt Preisgarantie, die ja auch mit der EEG Umlage zu tun hat?
  • Was ist, wenn der ausgewählte Anbieter plötzlich insolvent ist?
  • Ist der Spitzenreiter im Preisvergleich auch der Richtige für mich?
  • Welche Probleme erwarten mich als Mieter?
  • Ich muss aus beruflichen Gründen öfter mal umziehen – was dann?
  • Wie kann ich meine Elektroheizung oder meinen Nachtspeicheröfen am günstigsten betreiben?

Wir werden hier auf diese und andere Fragen eingehen, soweit sie allgemeingültig beantwortet werden können. Aber in vielen Fällen ist ein Gespräch hilfreicher – ob am Telefon oder persönlich bei einem unserer Berater vor Ort. Ihr Vorteil: Sie bekommen Klarheit über die für Sie relevanten Angebote, und entscheiden dann. Das wird danach erfahrungsgemäß durchaus nicht immer der Anbieter vom 1. Platz sein. Bringen Sie zur Beratung einfach ein wenig Zeit mit und halten Sie Ihre letzte Strom- oder Gasrechnung bereit. Kosten entstehen für Sie nicht, die trägt der Anbieter, egal für welchen Sie sich entscheiden.

Was ist bei einem Anbieterwechsel zu beachten, warum sollte er durchgeführt werden, und wann?

Der wichtigste Grund für einen Wechsel wird sein, dass Ihr Strom-/Gasanbieter Sie über die Preiserhöhung für das kommende Jahr informiert. Dann sollten Sie schnell handeln, denn für eine kurze Zeitspanne haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (i.d.R. 14 Tage). Klimaanlagen oder Elektroheizung verbrauchen extrem viel Strom – Hier ist das Einsparpotenzial bei einem Wechsel zu einem güstigeren Anbieter natürlich besonders groß. Beachten Sie aber den Hinweis bei der Nutzung von Nachtspeicheröfen!

Die Abwicklung der Formalitäten bei einem Anbieterwechsel wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Auch wenn das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorschreibt, dass der Wechsel innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein muss – in der Praxis gibt es diverse Gründe für Ausnahmen. Ihr neuer Anbieter wird Ihnen gern die ordnungsgemäße Abwicklung dieser Formalitäten abnehmen, braucht aber dazu ausreichend Zeit, damit es nicht zu Komplikationen mit ihrer bisherigen Kündigungsfrist kommt. Der beste Zeitpunkt zum Wechsel ist also der Selbstgewählte, mit ausreichend viel Zeit vor dem Vertragsende. Sie können alles dem neuen Versorger überlassen und werden einfach benachrichtigt, wann die Lieferung und Abrechnung beim neuen Anbieter beginnt.

Der moralisch wertvollste Grund für einen Tarifwechsel: Sie wollen Ökostrom.

Strom aus erneuerbaren Energien kommt aus Windkraft, Solaranlagen, Biogasanlagen, etwas Wasserkraft und Geothermie. Der Tarifrechner bietet die Möglichkeit, bei „nur Ökostrom“ ein entsprechendes Häkchen zu setzen. Sie werden aber auch ohne diese Vorauswahl genügend Anbieter mit einem Strommix finden.

Ein Umzug steht bevor.

Um den bestehenden Vertrag zu kündigen, muss folgendes zuerst geprüft werden: Ist Ihr Anbieter der örtliche Grundversorger oder haben Sie einen selbstgewählten anderen Strom-/Gasversorger?

  • Ist der Anbieter noch der Grundversorger, haben Sie (mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug) ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie dennoch die AGB Ihres Vertrages! Erfolgt dr Umzug innerhalb des Netzgebietes, kann der Versorger auf Erfüllung des Vertrages, also die Weiterbelieferung, bestehen.
  • Bei einem selbstgewählten Anbieter ist allein entscheidend, was in den AGB steht. Diese sollten eine „Umzugsklausel“ enthalten, die das Sonderkündigugsrecht im Falle eines Umzug definiert. Diesen Vertrag müssen Sie selbst kündigen. Falls Sie den Anbieter auch nach dem Umzug nicht wechseln wollen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit ihm auf, um zu klären, ob Ihre neue Adresse überhaupt noch in dessen Liefergebiet liegt und um eine nahtlose Belieferung zu gewährleisten. Damit Ihr Anbieter dies prüfen kann, benötigt er ca. 6 Wochen Vornwarnzeit, außerdem wird er folgende Informationen benötigen: Einzugsdatum, Gaszählernummer und Zählerstand.